Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Kilani Productions
1. Präambel und Geltungsbereich
1.1 Kilani Productions bietet Dienstleistungen in den Bereichen Fotografie, Videoproduktion und damit verbundene kreative Arbeiten an. Diese AGB gelten für alle von Kilani Productions angebotenen Leistungen.
1.2 Die fotografische Arbeit erfolgt:
- digital
- hauptsächlich in Farbe und ausgewählte Bilder auch in schwarz/weiss.
1.3 Die technische und künstlerische Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt im freien Ermessen der Fotografinnen.
1.4 Die Fotografinnen führen die fotografische und videografische Arbeit persönlich aus. Sie sind jedoch berechtigt, Hilfspersonen Ihrer Wahl einzusetzen. Für die Kunden entstehen dabei keine weiteren Kosten.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die tatsächlich zu leistenden Arbeitsstunden werden zwischen den Parteien noch abgesprochen. Ein Vertrag zwischen Kilani Productions und den Kund:innen kommt ausschliesslich durch schriftliche Unterzeichnung zustande. Mit der Unterzeichnung erkennen die Kund:innen die vorliegenden AGB an.
3. Leistungen und Honorar
Der Umfang der Leistungen sowie das Honorar werden individuell vereinbart. Änderungen nach Vertragsabschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
4. Übergabe und Prüfung des Bildmaterials
4.1 Das von den Fotografinnen aufbereitete Bildmaterial ist den Kunden in folgender Form zu übergeben:
Die Anzahl der bearbeiteten Fotos wird individuell im Vertrag festgelegt und innerhalb von 4–6 Wochen als hochauflösende JPEG-Dateien geliefert.
Ein fertig geschnittener Film wird innerhalb von 5–8 Wochen geliefert.
4.2 Alle Daten werden den Kunden über eine Online-Galerie mit codegesichertem Download zur Verfügung gestellt. Der Zugriff auf den Download ist für einen Zeitraum von zwei Monaten gewährleistet. Eine Verlängerung dieses Zeitraums bedarf einer ausdrücklichen Mitteilung durch die Kunden.
4.3 Mit der Übergabe der Fotos und Videos an die Kunden (z. B. durch Bereitstellung eines Downloads, einer Online-Galerie oder physischen Datenträgern) endet die Verpflichtung der Fotografinnen zur Speicherung und Sicherung der erstellten Daten. Die Kunden sind ab diesem Zeitpunkt für die Sicherung und den Erhalt des Materials selbst verantwortlich.
4.4 Die Fotografinnen empfehlen den Kunden, das übergebene Material unverzüglich auf eigenen Speichermedien zu sichern. Eine erneute Bereitstellung der Daten nach Übergabe kann nur erfolgen, wenn diese bei den Fotografinnen noch vorhanden sind. Hierfür können zusätzliche Kosten anfallen.
4.5 Nach Übergabe des Bildmaterials prüfen die Kunden dessen Beschaffenheit. Ist das Bildmaterial unvollständig oder weisen einzelne Bilder Mängel auf, welche die Farbanpassung oder Farbkorrektur betreffen, sind die Fotografinnen hierüber schriftlich oder per E-Mail spätestens 10 Tage nach Übergabe in Kenntnis zu setzen. Art und Umfang der Mängel sind genau zu bezeichnen. Farbanpassungen und Farbkorrekturen zur Behebung tatsächlich bestehender Mängel werden unentgeltlich vorgenommen. Leistungen im Bereich der Fotomontage sind hiervon ausgenommen.
4.6 Jede darüber hinaus gehende Änderung oder zusätzliche Bildbearbeitung auf Wunsch der Kunden wird mit CHF 120.00 pro Stunde anteilsmässig (damit CHF 2.00 pro Minute) verrechnet. Pro Stunde werden zwischen 40-60 zusätzliche Bilder abgegeben.
5. Pauschalvergütung
5.1 Die Fotografinnen erhalten für die Erbringung der in Ziff. 2.1 und 4.1 beschriebenen fotografischen und videografischen Leistungen eine pauschale Vergütung, die individuell vertraglich vereinbart wird. Da Kilani Productions derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
5.2 Die Pauschalvergütung umfasst sämtliche vereinbarten Leistungen, insbesondere:
- Spesen- und Reisekosten für Wege im Umkreis von 15 km ab Bern. Für weitere Entfernungen wird ein Zuschlag gemäss individueller vertraglicher Vereinbarung erhoben.
- Miete sämtlichen Equipments
- Postproduktion gemäß vereinbartem Leistungsumfang
5.3 Die Verpflegung während des Einsatzes erfolgt durch die Auftraggeber:innen.
5.4 Jede zusätzliche Arbeitsstunde wird anteilsmäßig vergütet. Die Höhe der Vergütung wird individuell festgelegt und vertraglich vereinbart.
5.5 Mit Unterzeichnung des Vertrags verpflichten sich die Auftraggeber:innen zur Leistung einer Anzahlung in Höhe von 40 % des vereinbarten Pauschalbetrags. Diese ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen.
Ohne fristgerechte Bezahlung besteht kein Anspruch auf die Reservierung der Termine. Der Restbetrag wird nach Abnahme des Bildmaterials gemäß Ziff. 4.5 in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar.
6. Rechte an der fotografischen Arbeit
6.1 Die Fotografinnen übertragen den Kunden sämtliche Rechte, insbesondere Eigentums- und Vervielfältigungsrecht, an der Arbeit. Bei Veröffentlichung durch die Kunden (z.B. in sozialen Medien) sind die Fotografinnen als Urheber zu nennen.
6.2 Die Manipulation (z.B. Instagram Filter) und der Verkauf der Bilder ist nicht gestattet bzw. bedarf schriftlicher Zustimmung der Urheber (Fotografinnen).
6.3 Der künstlerische Gestaltungsspielraum liegt im Ermessen der Fotografinnen und richtet sich nach Ihrem Stil.
6.4 Die Fotografinnen sind berechtigt, das Bild- und Videomaterial unentgeltlich für nichtkommerzielle Zwecke zu nutzen, insbesondere für die Veröffentlichung auf ihrer Website, in sozialen Medien und in ihrem Portfolio. Dies erfolgt ausschliesslich mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar, ohne dass dadurch die Rechtmässigkeit, der bis zum Widerruf erfolgten Nutzung beeinträchtigt wird. Auf Wunsch werden betroffene Aufnahmen aus den entsprechenden Medien entfernt. Die Fotografinnen verpflichten sich, die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu wahren und keine sensiblen Inhalte ohne zusätzliche Zustimmung zu veröffentlichen.
7. Pflichten der Kunden
7.1 Die Kunden verpflichten sich, die Gäste im Vorfeld der Veranstaltung darüber zu informieren, dass Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden und zu welchem Zweck diese verwendet werden (z. B. Portfolio der Fotografinnen). Es liegt in der Verantwortung der Kunden, sicherzustellen, dass die Gäste mit der Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen einverstanden sind.
7.2 Die Kunden sorgen dafür, dass Gäste, die nicht fotografiert werden möchten oder der Nutzung ihrer Bilder widersprechen, dies den Fotografinnen oder den Kunden mitteilen. Die Fotografinnen verpflichten sich, diese Wünsche zu respektieren und keine entsprechenden Aufnahmen zu erstellen, zu verwenden oder über die sozialen Medien zu veröffentlichen.
7.3 Die Kunden stellen die Fotografinnen von sämtlichen Ansprüchen der Gäste frei, die sich aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Zusammenhang mit der Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen ergeben, sofern die Fotografinnen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
8. Stornierung und Verschiebung
8.1 Stornierung durch die Kunden:
Bis 90 Tage vor dem vereinbarten Termin:
Die Kunden können den Vertrag schriftlich stornieren.
In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Pauschalbetrags einbehalten, sofern keine Ersatzbuchung erfolgt.
- Bis 7 Tage vor dem Termin:
Bei einer Stornierung innerhalb dieses Zeitraums wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Pauschalbetrags fällig, da eine kurzfristige Ersatzbuchung durch die Fotografinnen unwahrscheinlich ist.
- Weniger als 7 Tage vor dem Termin:
Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin wird der gesamte Pauschalbetrag fällig, da die Fotografinnen den Termin nicht mehr anderweitig vergeben können.
8.2 Stornierung durch die Fotografinnen:
Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände:
Sollten die Fotografinnen den Auftrag aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) nicht wahrnehmen können, verpflichten sie sich, die Kunden unverzüglich zu informieren und sich um die Organisation eines geeigneten Ersatzfotografen zu bemühen.
Der Kunde hat das Recht, den vorgeschlagenen Ersatz abzulehnen. In diesem Fall wird das bereits gezahlte Honorar vollständig zurückerstattet.
Rücktritt ohne wichtigen Grund:
Sollte der Fotograf den Vertrag ohne wichtigen Grund stornieren, wird dem Kunden das Honorar vollständig zurückerstattet, und es können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, sofern dem Kunden ein nachweisbarer Schaden entsteht.
8.3 Verschiebung des Termins durch die Kunden:
Mit rechtzeitiger Ankündigung:
Eine Verschiebung des vereinbarten Termins ist bis zu 60 Tage vor dem ursprünglichen Datum kostenlos möglich, sofern die Fotografinnen zum neuen Termin verfügbar sind.
Kurzfristige Verschiebung:
Erfolgt die Verschiebung weniger als 60 Tage vor dem Termin, wird eine Gebühr in Höhe von 25 % des Pauschalbetrags als Ausfallentschädigung berechnet.
Unverfügbarkeit der Fotografinnen:
Sollten die Fotografinnen am neuen Termin nicht verfügbar sein, gilt dies als Stornierung durch die Kunden, und die entsprechenden Stornierungsgebühren treten in Kraft.
8.4 Höhere Gewalt und Terminverschiebung
Ereignisse höherer Gewalt:
Sollten aufgrund von Ereignissen wie Naturkatastrophen, Pandemien oder behördlichen Anordnungen der ursprüngliche Termin nicht stattfinden können, bemühen sich beide Parteien um eine einvernehmliche Verschiebung.
Etwaige bereits geleistete Anzahlungen bleiben in diesem Fall bestehen und werden für den neuen Termin angerechnet.
Absage ohne Ersatztermin:
Kann kein Ersatztermin gefunden werden, gelten die Stornierungsbedingungen wie unter Punkt 8.1 aufgeführt.
9. Haftung und Versicherung
9.1 Haftung der Fotografinnen
Bei Nichterfüllung des Auftrags
Sollten die Fotografinnen aus Gründen, die sie zu vertreten haben (z. B. technische Defekte, Versäumnis, Fehlplanung), den Auftrag nicht oder nur teilweise erfüllen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Bei Verlust oder Beschädigung der Daten
Die Fotografinnen haften für den Verlust oder die Beschädigung der Aufnahmen nur, wenn dies auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
In Fällen technischer Probleme (z. B. Speicherdefekte, Datenverlust durch Hardwarefehler) wird die Haftung auf die Rückerstattung des Honorars begrenzt.
9.2 Haftung der Kunden
Für Schäden an der Ausrüstung
Die Kunden haften für Schäden an der Ausrüstung der Fotografinnen, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten seitens der Kunden und/oder ihrer Gäste verursacht wurden. Die Kunden kümmern sich darum, den Fotografinnen einen geschützten Ort für das Equipment zur Verfügung zu stellen.
Für Verletzungen von Rechten Dritter
Die Kunden stellen sicher, dass die Erlaubnis aller abgebildeten Personen für die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen vorliegt. Der Fotograf haftet nicht für Ansprüche aufgrund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sofern diese durch den Kunden zu vertreten sind.
9.3 Versicherungsschutz
Berufshaftpflichtversicherung
Die Fotografinnen verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung, die Sach- und Personenschäden abdeckt, die im Zusammenhang mit der fotografischen Tätigkeit entstehen können. Schäden, die durch höhere Gewalt oder fahrlässiges Verhalten der Kunden verursacht werden, sind davon ausgenommen.
Empfehlung an die Kunden
Die Kunden werden darauf hingewiesen, bei Veranstaltungen mit hohem Risiko eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschliessen, um mögliche Schäden oder Unfälle abzusichern.
9.3 Haftungsausschluss
Technische Einschränkungen vor Ort
Die Fotografinnen übernehmen keine Haftung für Qualitätseinbussen der Aufnahmen, die durch ungünstige äussere Umstände verursacht werden, wie unzureichendes Licht, beengte Platzverhältnisse oder störende Elemente vor Ort, die nicht im Einflussbereich der Fotografinnen liegen.
Verletzung von Absprachen durch die Kunden
Sollten die Kunden vereinbarte Absprachen nicht einhalten (z. B. verspäteter Beginn der Veranstaltung, nicht freigegebene Fotobereiche), übernehmen die Fotografinnen keine Verantwortung für daraus resultierende Einschränkungen bei der Leistung.
10. Anwendbares Recht
Der vorliegende Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für alle aus diesem Vertrag oder in Verbindung mit ihm entstehenden Streitigkeiten Bern.
12. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, soweit dieser Vertrag lückenhaft sein sollte.
Der Vertrag wird erst mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien rechtswirksam. Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form gültig.